Die Puppen und Figurenaugen sind hohlgeblasene Glasaugen. Die Irisgröße beträgt, außer bei Rebornaugen, die Hälfte des Augapfels + 0,5 - 1 mm.
hohlgeblasene Glasaugen |
Figurenaugen |
Rebornaugen |
Bei Rebornaugen ist die Iris entsprechend größer, so daß ich bei der Fertigung einen Zuschlag von 10 % berechnen muss. Die Rebornaugen haben in der
Ausführung die gleichen Iriszeichnungen und Farben wie die Puppen und Figurenaugen.
Bei meinen Figurenaugen mit getönten Augapfel, bitte ich zu beachten, dass die mögliche Größe 18 mm - 26 mm beträgt, und ein Aufschlag von 10 % berechnet wird.
Falls Sie Sonderwünsche bei Farben, Irisgrößen oder Pupillengrößen haben sollten, wenden Sie sich bitte jederzeit an mich.
Glasaugen II. Wahl, sind Augen mit kleinen Verarbeitungsfehlern, deshalb auch günstiger im Preis.
Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Größen und Farben vorrätig sind.
Händlerrabatte sind jederzeit möglich, ich bitte um Zusendung Ihrer Gewerbegenehmigung.
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